Inhalt - Gebäudeprogramm

  • Gebäudesanierungsprogramm

    Nebst einer kurzfristigen Aufstockung der Mittel für Fördermassnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung wird das Parlament im Frühjahr 2009 voraussichtlich eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beschliessen, welche demselben Zweck dient. Demnach werden ab 2010 von den Einnahmen der CO2-Abgabe maximal 200 Mio. Franken für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet. Die entsprechenden Finanzhilfen werden an die Kantone ausgerichtet, welche sich finanziell an den Massnahmen beteiligen. Mit diesem Beschluss wendet sich das Parlament bei der CO2-Abgabe vom Prinzip der Lenkungsabgabe ab. Wie es bisher der Fall war, sind die Erträge einer solchen der Wirtschaftssubjekten zurückzuerstatten.

    Bezweckt wird insbesondere die Beheizung bestehender Wohn- und Dienstleistungsgebäude mit geringerem Einsatz von fossilen Brennstoffen oder ohne fossile Brennstoffe. Bei der Umsetzung der Massnahme ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Erdgas eine effiziente und wirtschaftliche Option zur Reduktion der CO2-Emissionen darstellt.

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