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CO2-Gesetz
Das bestehende CO2-Gesetz bezweckt eine Verminderung der CO2-Emissionen in der Schweiz um gesamthaft 10 Prozent (Brennstoffe 15 Prozent, Treibstoffe 8 Prozent) bis 2010 bezogen auf das Basisjahr 1990. Freiwillige Massnahmen der Verbraucher stehen dabei im Vordergrund. Eine Abgabe kann eingeführt werden, wenn das Reduktionsziel mit den freiwilligen Massnahmen (zusammen mit den energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitischen Massnahmen des Bundes) nicht erreicht wird.
Klimapolitischer Durchbruch nicht absehbar
In zeitlicher Hinsicht ist das CO2-Gesetz auf das Kyoto-Abkommen (Zielhorizont 2010-2012) ausgerichtet. Für die nachfolgenden Jahre soll ein neues internationales Abkommen abgeschlossen werden. Der dazu notwendige klimapolitische Durchbruch ist bisher ausgeblieben, trotz langjähriger Verhandlungen. Insofern steht das
Revision CO2-Gesetz
Im Hinblick darauf wird in der Schweiz ein neues CO2-Gesetz vorbereitet. Die Politik wäre gut beraten, wenn sie die Grundprinzipien des bisherigen Gesetzes beibehalten würde. Allerdings läuft der Bund in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes Gefahr, das erfolgreiche Modell von Freiwilligkeit, individuellen Massnahmen und grösstmöglicher Unternehmens- und Marktnähe durch dirigistische Regulierungen zu untergraben. Dieser Fehlentwicklung sollte unbedingt im Gesetzgebungsprozess und in der Verwaltungspraxis entgegengewirkt werden.


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