Fragen und Antworten CO2-Abgabe Haushalte
Warum überhaupt eine CO2-Abgabe?
Zur CO2-Reduktion haben Parlament und Bund auf den 1.1.2008 die so genannte CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beschlossen. Sie soll zum sparsameren Einsatz dieser Energien beitragen.
Worauf stützt sich die Abgabe (rechtliche Grundlage)?
Grundlagen sind das CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 sowie der Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sowie die Verordnung über die CO2-Abgabe. Die Einführung respektive Erhöhung der Abgabe sind von der Entwicklung der CO2-Emissionen in der Schweiz abhängig. Die Kriterien sind in der Verordnung festgelegt.
Kann ich mich der CO2-Abgabe entziehen?
Nein. Alle fossilen Brennstoffe werden bei der Einfuhr in die Schweiz mit der CO2-Abgabe belastet. Vorgesehen sind jedoch Rückerstattungen und Rückverteilung nach folgenden Vorgaben:
Der gesamte (Abgabeertrag minus Rückerstattungen und Administrativaufwand muss bis anhin je etwa zur Hälfte an die Bevölkerung (via obligatorische Krankenkasse) und an die Wirtschaft (via AHV-Ausgleichskassen) zurückverteilt werden. Rückerstattungen erhalten Grossverbraucher, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und nachweislich die mit dem Bund vereinbarte Reduktion der CO2-Emissionen erreichen. Mit der geplanten Teilzweckbindung (Gebäudesanierungsprogramm) wird das Prinzip der rückzahlbaren Lenkungsabgabe verlassen.
Wie erhalte ich als gewerblicher oder industrieller Verbraucher die Rückverteilung aus der CO2-Abgabe?
Die Rückverteilung für Betriebe erfolgt automatisch nach Massgabe der AHV-Lohnsumme. Dabei erhalten beispielsweise Dienstleistungsunternehmen mit wenig Energieverbrauch mehr als ein Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und wenigen Mitarbeitenden. Es gibt bei dieser Umverteilung also Gewinner und Verlierer. Von der Rückverteilung ausgeschlossen sind von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen (meist Grossverbraucher mit entsprechender Verpflichtung).
Wie muss ich als gewerblicher oder industrieller Verbraucher vorgehen, um von der CO2-Abgabe befreit zu werden?
Das Unternehmen muss sich gegenüber dem Bund nachweislich zur Reduktion der CO2-Emissionen verpflichten. In der Regel laufen diese Vereinbarungen, welche ausführliche Massnahmenpläne und konkrete Reduktionsziele beinhalten, über die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW,
www.enaw.ch). Der Termin für den Abschluss von Verpflichtungen ist jeweils der 1.9. Das ganze Prozedere ist anspruchsvoll, braucht Zeit und wird von einem detaillierten Monitoring begleitet. Weitere Informationen unter
www.bafu.admin.ch > Infos für Unternehmen.
Wenn ich als Unternehmen von der CO2-Abgabe befreit bin, muss der Erdgas-Versorger auf meiner Rechnung keine CO2-Abgabe vermerken?
Da alles Erdgas beim Import mit der CO2-Abgabe belastet wird, bezahlen auch befreite Unternehmen zunächst einmal die Abgabe. Sie müssen dann die Rückerstattung mit einem speziellen Gesuch an die Oberzolldirektion beantragen. Die Rückerstattung für die Jahre 2008, 2009 und 2010 erfolgt im Jahre 2010 (gemäss Faktenblatt BAFU vom 15.9.2009).Die auf die CO2-Abgabe erhobene Mehrwertsteuer wird in keinem Fall zurückerstattet.
Wird auf der CO2-Abgabe auch die Mehrwertsteuer belastet? Und wird diese den von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen auch zurückerstattet?
Auch auf die CO2-Abgabe wird Mehrwertsteuer belastet. Die auf die CO2-Abgabe erhobene Mehrwertsteuer wird in keinem Fall zurückerstattet.
Warum belastet der Erdgas-Versorger den Kunden die CO2-Abgabe?
Bereits beim Erdgas-Import wird die CO2-Abgabe erhoben. Diese wird 1:1 dem Kunden weiterbelastet. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch ein Lenkungseffekt erzielt werden.
Sind in den von den lokalen Erdgas-Versorgern publizierten Preisen für Erdgas die CO2-Abgaben enthalten?
Üblicherweise ja. Dies ist dann meistens auch in den Preisangaben erwähnt.
Kann ich mich auch weigern, die CO2-Abgabe zu zahlen?
Nein, denn sie wird direkt mit der Erdgas-Rechnung belastet.
Wenn Erdgas gemäss Werbung so sauber ist, warum muss ich denn eine CO2-Abgabe bezahlen?
Erdgas hat von allen fossilen Energien den geringsten Kohlenstoff-Anteil und dementsprechend die geringsten CO2-Emissionen. Dass Erdgas auch bezüglich Luftschadstoffen und Feinstaub viel besser dasteht, wird bei der CO2-Abgabe nicht berücksichtigt.
Wie kann ich berechnen, wie hoch meine CO2-Abgabe 2010 sein wird?
Pro bezogene Kilowattstunde (kWh) Erdgas werden 2010 0,648 Rappen CO2-Abgabe erhoben. Also Erdgas-Verbrauch in Kilowattstunden mal 0,648 Rappen. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20'000 kWh beläuft sich die Abgabe auf CHF 129.60. Mit Heizöl wären es CHF 180.
Wie hoch ist die Belastung durch die CO2-Abgabe in verrechneten Kubikmetern Erdgas?
Umgerechnet auf den Normkubikmeter Erdgas beträgt der Abgabesatz 7,368 Rappen.
Wie verteuert die CO2-Abgabe Erdgas?
Der prozentuale Anteil ist sehr gering, bei Haushalten auf etwa 7-9%.
Bei Grossverbrauchern und so genannten Zweistoffkunden mit niedrigeren Tarifen ist der Anteil höher.
Ich nutze Erdgas lediglich zum Kochen. Wird mir auch die CO2-Abgabe belastet?
Es handelt sich ebenfalls um eine energetische Anwendung, die gemäss Gesetz der CO2-Abgabe unterliegt.
Für welche Heizsysteme wird keine CO2-Abgabe erhoben?
Für alle Heizsysteme mit erneuerbaren Energien (wie Holz und Sonnenwärme) sowie solche mit Strom (wie Wärmepumpen, Elektro-Heizungen). Unter Kostenvergleich werden die verschiedenen Heizsysteme und ihre Kosten verglichen.
Wird die CO2-Abgabe auch auf Biogas erhoben?
Nein, denn Biogas ist eine erneuerbare, nicht fossile Energie.
Könnte ich die CO2-Abgabe umgehen, indem ich Biogas beziehen?
Ja, da Biogas eine erneuerbare, nicht fossile Energie ist. Die Frage ist vielmehr, wo das Biogas erhältlich ist, zu welchem Preis und wie es zum Verbraucher gelangt.
Gibt es neben Erdgas und Heizöl noch andere Energien, die mit der CO2-Abgabe belastet werden?
Belastet werden alle fossilen Brennstoffe. Das ist neben Heizöl und Erdgas die heute in der Schweiz kaum mehr verwendete Kohle (ebenso Koks).
Was passiert mit der CO2-Abgabe nach 2010?
Das CO2-Gesetz ist in seiner Zielsetzung auf die Jahre 2010 bis 2012 fokussiert. Für die Nach-Kyoto-Periode wird eine Revision des CO2-Gesetzes vorbereitet. Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf soll die ab 2010 gültige Höhe der CO2-Abgabe bis 2015 beibehalten werden.
Stand 2.12.2009
