
Schwerpunkte des
Energie-Gesetzes des Bundes sind die Förderung des sparsamen und rationellen Energieverbrauchs sowie der Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien. Kooperation und Subsidiarität sind die bestimmenden Werte. Festgelegt werden u.a. die Kriterien für die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Elektrizitätserzeugungsanlagen sowie die Anschlussbedingungen für unabhängige Produzenten. Gestützt auf das Energiegesetz und die zugehörige
Energie-Verordnung hat der Bund die Energieetiketten für Geräte und Fahrzeuge eingeführt.