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Gebäudebereich

In den kantonalen Energiegesetzen werden namentlich die Anforderungen betreffend den Gebäudebereich festgelegt. Das Baurecht ist eine Domäne der Kantone. Der Bund darf deshalb grundsätzlich keine Vorschriften bezüglich energetischer Anforderungen an Bauten erlassen. Er nimmt jedoch über Förderprogramme usw. indirekt Einfluss. Um eine gewisse Einheitlichkeit bei den Anforderungen zu erzielen, haben die Kantone im Rahmen der Energiedirektoren-Konferenz (EnDK) vor einigen Jahren die „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)“ geschaffen. Die entsprechenden Vorschriften wurden in der Mehrheit der Kantone in de kantonalen Energiegesetzen umgesetzt.