Mineralölsteuer
Grundsätzlich belastet die Mineralölsteuer Treibstoffe um ein Vielfaches stärker als Brennstoffe.
Die Mineralölsteuer auf das als Treibstoff verwendete Erdgas ist auf den 1.Juli 2008 um 73% bzw. rund 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent reduziert worden und beträgt neu 222.20 Fr./1000 kg. Gleichzeitig wurden Biogas und einige flüssige Biotreibstoffe von der Mineralölsteuer unter bestimmten Bedingungen befreit. Wichtigstes Kriterium ist eine positive Ökobilanz. Biogas, das aus biogenen Abfällen oder Rückständen aus der Produktion oder Verarbeitung von land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Stand der Technik hergestellt wird, erfüllt diese Voraussetzung problemlos. Ziel dieser steuerlichen Erleichterungen ist die Förderung der Verwendung von Gastreibstoffen anstelle flüssiger Treibstoffe zwecks Reduktion der CO2-Emissionen und weiterer Schadstoffe in der Schweiz.
Die Abgabe von Erdgas als Treibstoff sowie Einspeisung, Weitergabe und Verkauf von Biogas werden über die Clearingstelle beim VSG erfasst (Link zu Clearingstelle).
Wird Erdgas als Treibstoff von öffentlichen Transportunternehmungen (Busbetriebe) für Fahrten verwendet, die im Rahmen einer Konzession des UVEK durchgeführt werden, gilt wie beim Diesel ein reduzierter Steuersatz. Biogas für diesen Verwendungszweck ist befreit.
Für Erdgas als Brennstoff (und solches, das in WKK-Anlagen verwendet wird) beträgt der Mineralölsteuersatz 2.10 CHF/1000 kg. Das entspricht einer Belastung von 0.0147 Rp./kWh Ho. Biogas, welches als Brennstoff verwendet wird, wird mit dem gleichen Steuersatz belastet. Biogas, welches in WKK-Anlagen eingesetzt wird, ist befreit.
