Von den Bundesbehörden überwacht
Für den Bau und Betrieb des Erdgas-Hochdrucknetzes sowie von Röhren- und Kugelspeichern bestehen in der Schweiz besondere Vorschriften. Die Erdgas-Unternehmen müssen alle Einrichtungen laufend überwachen und regelmässig kontrollieren und darüber den Bundesbehörden (Bundesamt für Energie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat) Rechenschaft ablegen.

