DE  |  FR  |  IT

Von den Bundesbehörden überwacht

Für den Bau und Betrieb des Erdgas-Hochdrucknetzes sowie von Röhren- und Kugelspeichern bestehen in der Schweiz besondere Vorschriften. Die Erdgas-Unternehmen müssen alle Einrichtungen laufend überwachen und regelmässig kontrollieren und darüber den Bundesbehörden (Bundesamt für Energie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat) Rechenschaft ablegen.

Kontrolle der Isolation der Erdgas-Hochdruckleitung vor dem Einbau.
Kontrolle der Isolation der Erdgas-Hochdruckleitung vor dem Einbau.